Universes in Universe

Für eine optimale Ansicht unserer Website drehen Sie Ihr Tablet bitte horizontal.

Verfasserin unbekannt: Im Bunker

Info / Kontext zum Gedicht

Das Gedicht wurde am 8. April 1945 von einer unbekannten Gefangenen verfasst.

"Bunker" war eines der Schreckenswörter im KZ. Zu dieser speziellen Gefängnishaft verurteilt zu werden, bedeutete eine hohe Wahrscheinlichkeit, nicht mehr lebend herauszukommen. Von den oft damit einher gehenden Peitschenhieben auf das nackte Gesäß konnten die Verurteilten - je nach Konstitution zum Zeitpunkt der Schläge - kaum mehr als 20 überleben. Zweimal 25 Peitschenhiebe bedeutete den sicheren Tod. Bestraft werden konnte alles. Auch das Verfassen oder Besitzen von Gedichten. So berichtet die Russin Zina M. Kudrjawzewa, wie die SS-Aufseherin Dorothea Binz eines Tages einen Zettel mit einem Gedicht bei ihr fand. Sie verurteilte sie zu 15 Peitschenhieben und einem Tag Essensentzug. Später schrieb Zina M. Kudrjawzewa erneut ein Gedicht. Auch dieses Mal entdeckte die SS, dass sie die Verfasserin war, und sie erhielt eine Folterstrafe: drei Tage im Bunker ohne Essen, die sie größtenteils in kaltem Wasser stehend zubringen musste. (C. Jaiser)

Bilder und Dokumente

Der Zellenbau

Das Lagergefängnis, von den Häftlingen auch "Bunker" genannt, bestand aus 78 Arrestzellen.